Immobilien-Sachverständigenbüro Fritz N. Osterried} 089 - 4 19 48 20

Immobilie vermieten in München

Unser inhabergeführtes Immobilien-Sachverständigenbüro vermietet Wohnraum und Gewerbeflächen in München.

Unverbindliche Ersteinschätzung. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. 089 - 4 19 48 20 · info@immobilien-osterried.de


Die Miete entscheidet sich vor der Anzeige

Beim Vermieten gilt dieselbe Reihenfolge wie beim Verkauf, nur mit anderen Folgen: eine zu hohe Miete kostet Leerstandsmonate, eine zu niedrige kostet über die Laufzeit eines Mietverhältnisses schnell mehr als jede Provision. Und anders als beim Verkauf lässt sich die Entscheidung später kaum korrigieren — ein laufender Vertrag ist ein laufender Vertrag.

Wir sagen Ihnen vor der ersten Anzeige, welche Miete Ihr Objekt trägt. Wir sind Sachverständige und Makler zugleich; die Einschätzung kommt damit aus derselben Arbeit, aus der auch ein Verkehrswert entsteht, und nicht aus dem Blick auf drei Portalanzeigen in der Nachbarschaft.

Was bei einer Bewertung im Einzelnen passiert, steht auf der Seite zur Immobilienbewertung.


Die passende Zielgruppe statt der größten Reichweite

Durch eine zur Zielgruppe des Mietobjekts passende Vermarktung vermeiden wir Streuverluste. Das ist beim Vermieten wichtiger als beim Verkauf, weil die Zahl der Anfragen auf dem Münchner Mietmarkt selten das Problem ist — die Auswahl ist es.

Eine Zweizimmerwohnung in Hochschulnähe wird anders angeboten als ein Reihenhaus mit Garten, und beide anders als eine Gewerbefläche. Wir finden schnell den passenden Mieter für Ihre Immobilie, und passend heißt hier nicht nur zahlungsfähig, sondern zum Objekt passend: wer in eine Wohnung zieht, die zu seinem Leben passt, bleibt länger, und jeder vermiedene Mieterwechsel ist eine gesparte Leerstandszeit.

Wir vermitteln für Sie im Großraum München Wohnungen, Apartments, Häuser, Gewerbeimmobilien und Wohnraum auf Zeit.


Von der Besichtigung bis zur Übergabe

Wir übernehmen die Organisation und Durchführung von Besichtigungen. Wir erledigen die Abwicklung der nötigen Formalitäten, von der Bonitätsprüfung über den Mietvertrag bis zum Übergabeprotokoll.

Der Teil nach der Zusage ist der, den Eigentümer unterschätzen — und der, an dem sich später entscheidet, ob ein Mietverhältnis ruhig verläuft:

Wenn Sie selbst vermieten und nur einen Teil davon abgeben möchten: wir leisten die Beratung zur Vermietung von Immobilien auch dann, wenn Sie selbst vermieten wollen.


Was das Gesetz von der Anzeige verlangt

Liegt beim Aufgeben einer Anzeige ein Energieausweis vor, verlangt das Gesetz bestimmte Angaben daraus in der Immobilienanzeige — und zwar ausdrücklich auch bei einer Vermietung, nicht nur beim Verkauf. Die Pflicht trifft dabei nicht allein den Vermieter, sondern auch den Immobilienmakler. Wer inseriert, ohne die Angaben zu machen, riskiert ein Bußgeld und eine Abmahnung — beides vermeidbar, wenn der Energieausweis rechtzeitig vorliegt.


Vermieten oder verkaufen?

Diese Frage kommt regelmäßig, und sie hat keine allgemeine Antwort. Was sie entscheidet, sind vier Größen: die erzielbare Miete im Verhältnis zum Objektwert, Ihr eigener Finanzierungsstand, der Aufwand, den Sie tragen wollen, und die steuerliche Lage — insbesondere, wie lange das Objekt schon in Ihrem Eigentum ist.

Wer noch unentschlossen ist, hat einen dritten Weg: erst bewerten lassen, dann entscheiden. Und wer ein geerbtes Objekt hält, ohne es täglich betreuen zu wollen, findet die Antwort oft bei der Hausverwaltung statt beim Verkauf.

Unser Büro sitzt in der Max-Planck-Straße 6 in 81675 München. Die Tätigkeit als Immobilienmakler ist nach § 34c der Gewerbeordnung erlaubnispflichtig; die Erlaubnis liegt vor. In welchen Ortsteilen wir arbeiten, steht in der Gebietsübersicht; die übrigen Leistungen in der Übersicht unserer Leistungen.


Häufige Fragen zur Vermietung

Wie hoch darf die Miete sein? Das hängt vom Objekt, von der Lage und von der Rechtslage ab. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten Grenzen für die Wiedervermietungsmiete, mit Ausnahmen für Neubau und umfassend modernisierte Wohnungen. Was für Ihr Objekt gilt, klären wir vor der Anzeige — nicht danach, wenn ein Mieter die Miete rügt.

Was darf ich einen Mietinteressenten fragen? Zulässig sind Fragen, die für das Mietverhältnis erheblich sind: Einkommen, Beschäftigung, bisheriges Mietverhältnis, Zahl der einziehenden Personen. Unzulässig sind Fragen nach Dingen, die den Vermieter nichts angehen — Familienplanung, Religion, Parteizugehörigkeit, Vorstrafen ohne Bezug.

Möbliert oder unmöbliert vermieten? Möbliert bringt in München eine höhere Miete und einen höheren Aufwand: kürzere Mietdauern, mehr Wechsel, Abnutzung des Inventars. Wohnraum auf Zeit ist ein eigener Markt mit eigener Nachfrage — für die richtige Wohnung lohnt er sich, für die falsche kostet er Rendite.

Wer zahlt die Maklerprovision bei der Vermietung? Bei Wohnraum gilt das Bestellerprinzip: wer den Makler beauftragt, zahlt ihn. Bei Gewerbeflächen gilt es nicht. Was für Ihr Objekt zutrifft, sagen wir Ihnen vor der Beauftragung.

Was passiert, wenn der Mieter nicht zahlt? Dann entscheidet, wie sauber der Anfang war: eine dokumentierte Bonitätsprüfung, ein wirksamer Vertrag und ein vollständiges Übergabeprotokoll sind die Grundlage jeder späteren Durchsetzung. Wir können den Fall nicht ausschließen, aber wir können dafür sorgen, dass Sie nicht ohne Unterlagen dastehen.


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