Immobilien-Sachverständigenbüro Fritz N. Osterried} 089 - 4 19 48 20

Unsere Leistungen

Unser inhabergeführtes Immobilien-Sachverständigenbüro vermittelt werthaltige Immobilien und bewertet sie. Auf dieser Seite steht, was das im Einzelnen heißt — und welche Leistung Sie für welches Vorhaben brauchen.

Unverbindliche Ersteinschätzung. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. 089 - 4 19 48 20 · info@immobilien-osterried.de


Immobilienverkauf

Der Verkauf beginnt nicht mit dem Exposé, sondern mit der Wertermittlung. Erst wenn feststeht, was ein Objekt wert ist und warum, lässt sich ein Preis begründen, der auch dann noch hält, wenn ein Käufer nachrechnet.

Wir kümmern uns um die professionelle und effektive Vermarktung Ihrer Immobilie. Wir vermitteln Grundbesitz aller Art — dazu zählen nicht nur Wohnungen und Häuser, sondern auch Industriehallen, Gaststätten und Grundstücke. Für Objekte, die sich nicht über ein Portal verkaufen lassen, gibt es den zweiten Weg. Durch unser hochkarätiges Kontaktnetzwerk finden wir auch Käufer für Immobilien, die außergewöhnlich sind oder nicht öffentlich ausgeschrieben werden sollen.

Ist der Käufer gefunden, geht die Arbeit weiter. Wir übernehmen die Unterstützung des Verkäufers bei Vertragsverhandlungen und den Übergabeservice für Verkäufer und Käufer. Dazu die Vermittlung zuverlässiger Architekten, Handwerker und Sachverständiger, wenn vor dem Verkauf noch etwas zu klären ist.

Welche Frage in welchem Ortsteil über den Preis entscheidet, steht in der Gebietsübersicht — etwa in Harlaching, wo der Bodenwert einen großen Teil des Gesamtwerts trägt.


Immobilienbewertung und Verkehrswertgutachten

Eine Maklereinschätzung ist eine Meinung. Ein Verkehrswertgutachten ist ein Dokument mit nachvollziehbarer Herleitung: es nennt sein Verfahren, seine Datengrundlage und ist deshalb überprüfbar. Der Unterschied zählt überall dort, wo jemand die Zahl akzeptieren muss, der nicht daran verdient — eine Bank, ein Finanzamt, ein Gericht, ein Miterbe.

Sie brauchen ein Gutachten insbesondere bei Erbauseinandersetzung, Scheidung, Schenkung, Streit mit dem Finanzamt und in gerichtlichen Verfahren. Und Sie brauchen es oft früher, als Sie denken: eine Bewertung, auf die sich alle Beteiligten einigen können, ist bei einer Erbengemeinschaft meist die Voraussetzung dafür, dass überhaupt eine Entscheidung zustande kommt.

Wir sind Sachverständige und Makler zugleich. Die Bewertung, auf der Ihr Verkaufspreis steht, kommt damit nicht von demjenigen, der am schnellen Abschluss verdient, sondern aus einem Verfahren, das nachvollziehbar ist.

Auch ohne Verkaufsabsicht schafft eine Bewertung Klarheit über Vermögen, Erbfolge und Finanzierungsspielraum.


Vermietung

Bei der Vermietung entscheidet die Zielgruppe über die Vermarktung. Eine Wohnung, die an Studierende geht, wird anders angeboten als eine, die eine Familie sucht — und die falsche Ansprache kostet nicht den Preis, sondern Leerstand.

Wir übernehmen die Organisation und Durchführung von Besichtigungen und die Abwicklung der nötigen Formalitäten. Dazu gehören Bonitätsprüfung, Mietvertrag, Übergabeprotokoll und die Wohnungsübergabe selbst. Für Eigentümer, die zum ersten Mal vermieten, ist der Teil nach der Zusage der aufwendigere — und der, an dem sich später entscheidet, ob ein Mietverhältnis ruhig verläuft.


Hausverwaltung

Miethausverwaltung ist die Leistung für Eigentümer, die ein Objekt halten und nicht verkaufen wollen. Sie unterscheidet sich vom Verkauf in der Zeitachse: hier geht es nicht um einen Abschluss, sondern um einen Betrieb über Jahre — Abrechnung, Instandhaltung, Mieterwechsel, Kommunikation mit Handwerkern und Behörden.

Für Eigentümer, die geerbt haben und noch nicht wissen, ob sie halten oder verkaufen, ist das oft die richtige erste Stufe: verwalten lassen, in Ruhe bewerten, dann entscheiden.


Was darüber hinaus dazugehört

Nicht jedes Vorhaben passt in eine dieser vier Schubladen. Wir bieten außerdem Testamentsvollstreckung, Honorarberatung, die Entwicklung von Nutzungskonzepten für die Immobilie und die Baurechtsklärung an und sind Partner für Bauträger, Hausverwaltungen und Nachlassverwalter.

Wir sagen Ihnen im Erstgespräch, welche dieser Leistungen Ihr Vorhaben tatsächlich braucht. Häufig sind es weniger, als der Eigentümer erwartet hat.


Wo wir arbeiten

Wir sind nicht nur im Großraum München als Immobilienmakler tätig — überregionale Einzelobjekte wickeln wir ebenfalls ab. Für die Münchner Ortsteile, deren Lage wir im Einzelnen aufbereitet haben, gibt es eigene Seiten: Perlach, Neuperlach, Ramersdorf, Trudering, Fasangarten, Harlaching, Bogenhausen und Haidhausen. Die vollständige Liste steht in der Gebietsübersicht.

Unser Büro sitzt in der Max-Planck-Straße 6 in 81675 München. Die Tätigkeit als Immobilienmakler ist nach § 34c der Gewerbeordnung erlaubnispflichtig; die Erlaubnis liegt vor.


Häufige Fragen

Was kostet eine Bewertung? Das hängt vom Objekt und vom Zweck ab. Für ein Gutachten, das vor Gericht Bestand haben soll, ist der Aufwand ein anderer als für eine Einschätzung zur eigenen Orientierung: das erste verlangt eine vollständige Herleitung nach einem anerkannten Verfahren, das zweite eine belastbare Spanne. Nennen Sie uns beides — Objekt und Zweck —, und Sie bekommen ein Angebot, bevor die Arbeit beginnt.

Muss ich verkaufen, wenn ich bewerten lasse? Nein. Eine Bewertung ist eine eigenständige Leistung und kein Vorvertrag. Viele Eigentümer lassen bewerten, um eine Entscheidung vorzubereiten — bei einer Erbschaft, vor einer Schenkung oder einfach, um zu wissen, worüber sie reden.

Übernehmen Sie auch nur einen Teil? Ja. Wenn Sie den Käufer schon haben, brauchen Sie keine Vermarktung, sondern eine belastbare Bewertung und Unterstützung beim Vertrag. Wenn Sie selbst verkaufen wollen, aber die Unterlagen nicht beisammen haben, ist das ebenfalls ein eigener Auftrag.

Was ist der Unterschied zwischen Makler und Sachverständigem? Ein Makler vermittelt und verdient am Abschluss. Ein Sachverständiger bewertet und verdient an der Bewertung — unabhängig davon, ob und zu welchem Preis verkauft wird. Wer beides anbietet, muss beides sauber trennen: die Bewertung folgt einem Verfahren und nicht dem Wunsch nach einem schnellen Abschluss.


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